Vortragsmanuskript, 22.11.2013
© Dr. Sabine Schiffer
Medien und Vorurteile
Am Anfang stand Alice Schwarzer. Als ich in den 1990er Jahren begann mich mit dem Islambild in den Medien zu beschäftigen, konnte ich die bis heute andauernde Kampagne von ihr und Bettina Flittner in der Emma nicht

übersehen. Wie gerade aktuell mit dem Aufruf gegen Prostitution, hatte sich Alice Schwarzer damals die Zwangsrettung von muslimischen Frauen auf die Fahnen geschrieben – egal, ob die wollten oder nicht. Vorhandene Missstände unter Muslimen wurden verallgemeinert und im Namen nicht gefragter Frauen für diese bekämpft, in Wirklichkeit gegen diese. Das sah emanzipiert aus, beanspruchte man doch für den Fortschritt und die Emanzipation einzutreten. Die Betroffenen, die anderer Meinung waren, wurden als „von ihren Männern oder dem Islam indoktriniert“ entwertet. Diejenigen die Schwarzers Meinung teilten, wurden als Kronzeuginnen präsentiert. Letzteres traf auf die ein oder andere NGO ebenfalls zu, die nicht immer im Namen derjenigen sprach, die sie zu vertreten vorgab. Hinter dem Nebel der Agitation wurde schnell deutlich, Alice Schwarzer weiß es (besser). Die aktuelle Kampagne gegen Prostitution erinnert mich daran, denn sie verfährt nach dem gleichen Muster: Dazu gehört die Verallgemeinerung von Missständen und die Durchführung einer Kampagne, die als hehres Ziel „Menschenwürde“ im Munde führt, aber ein Grundelement der Menschenwürde, nämlich die Selbstbestimmung, aushebelt. Ich war wirklich überrascht, dass ich noch einige weitere Déja Vues hatte, als ich begann mich mit der Darstellung von Prostitution und Prostituierten in den Medien zu befassen. Emma Nr. 6/2013
Wir werden im Folgenden einige Darstellungsweisen des Themas Prostitution betrachten, ausgehend von der Berichterstattung über vornehmlich osteuropäische Migrantinnen. Ziel der Analyse ist es, die Frage nach der Bedeutung der Funde zu stellen.
In einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 5. Juli 2012 heißt es unter der Überschrift „Eldorado für Menschenhändler“ zur Situation in Bulgarien und Rumänien: „Belgrad – In der Regel dümpeln die beiden EU-Habenichtse am Ende aller Ranglisten von Europas kriselndem Wohlstandsbündnis. Nur bei den Elendsstatistiken liegen Bulgarien und Rumänien ganz vorn.“ Die Haltung gegenüber den möglichen Herkunftsländern der abgebildeten Damen wird hier schon deutlich. Unter dem Foto spärlich bekleideter Damen an einer Bar steht als Bildunterschrift der nun im Text folgende Satz: „120000 Frauen und minderjährige Mädchen werden nach Schätzungen der EU-Kommission alljährlich für sexuelle Dienstleistungen nach Westeuropa geschleust.“ Das Wort „Schleusen“ oder „Schleuser“ stieß nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Bootskatastrophe vor Lampedusa auf, als man sofort gegen diese Praxis vorgehen wollte, bevor man überhaupt über die Strukturen nachgedacht hatte, die aus Menschen Flüchtlinge machen.
Auch die Begriffsanalyse bei der Zwischenüberschrift zeigt, aus welcher Perspektive die Sache betrachtet wird: „Der freie Personenverkehr erleichtert den Transport.“ Das Wort „Transport“ macht klar, dass es sich nicht etwa um eine Reise oder Einreise handelt, sondern dass die Frauen Objekte anderer sind, die sie eben transportieren. Allein die Wortwahl macht hier schon überdeutlich, worum es geht bzw. dass es auf keinen Fall um selbstbestimmte Entscheidungen von Frauen gehen kann. Auch die soziale Frage, die eventuell eine Entscheidung zur Prostitutionsmigration begründet, spielt hier keine Rolle – wenn auch das Elend Erwähnung findet. Man will dem Autor des Textes nicht absprechen, dass ihn das Schicksal tatsächlich verschleppter Frauen bewegt, aber das verhindert nicht die unzulässigen Verallgemeinerungen. Hier wie so oft, werden horrende Zahlen eingestreut, die stets auf Schätzungen beruhen, wenn deren Quelle überhaupt angegeben wird.
Auch bei diesem Thema gilt es, eine zentrale Frage des Journalismus zu klären: „Wie kann man Missstände benennen – und die gibt es natürlich – ohne in die Verallgemeinerungsfalle zu tappen?“ Denn letzteres wird den Menschen nicht gerecht. Wie hingegen eine umfassende Kriminalisierung gelingt, dafür steht die Berichterstattung über den Dortmunder Straßenstrich im Jahre 2011 exemplarisch. Über der Hauptüberschrift „Dortmunder Straßenstrich außer Kontrolle“ prangt am 17. Februar 2011 in der Westfalenpost das Label „VERBRECHEN“ in Kapitälchen geschrieben. Das Foto, das eine Frau im kurzen Rock zeigt, die sich in ein Autofenster beugt, und die Überschrift weisen auf das Thema Prostitution hin. Im Artikel liest sich das Verbrechen dann folgendermaßen: „Die Dortmunder Nordstadt wird nach Polizeiangaben mehr und mehr zum Sammelpunkt für Kriminelle aus Bulgarien, die seit mehr als einem Jahr ihr Unwesen in ganz NRW treiben. In Südwestfalen – vor allem im Sauerland und in der Soester Börde – überschwemmten in den vergangenen Monaten bulgarische Taschendiebe die Innenstädte.“
Und in der Tat, auch bei der gesamten Lektüre des Textes geht es um Taschendiebstahl. Die Verschränkung der Themen Prostitution und Kriminalität erfolgt hier also sinn-induktiv (sinn-induzierend/Zusammenhang behauptend), indem ohne Begründung einfach das Wort „Straßenstrich“ und ein Bild, das offensichtlich Prostituierte zeigt, in einen Text eingebaut werden, in dem das Thema Kleinkriminalität ist. Auch die Herkunft der „Verbrecher“ könnte noch als im Zusammenhang stehend wahrgenommen werden, da schon häufig Prostitution mit Osteuropa verknüpft wurde.
Neben der Kriminalisierung fällt auf, dass die Wortwahl wiederum Metaphern aktualisiert, die wir aus dem Migrationsdiskurs kennen müssten. Wenn etwa von „überschwemmen“ die Rede ist, dann wird als Bild an die „Asylantenströme“ und die „Flutwellen“ erinnert, die uns eben „überschwemmen“ und uns bedrohen. Solche Metaphern waren es, die Anfang der 1990er Jahre einer Pogromstimmung gegen Asylsuchende zugearbeitet haben und zu Angriffen auf Asylunterkünfte und Wohnhäuser von Migrantenfamilien führten.
Sinn-Induktion liegt auch in er WAZ vor, wenn am 2. März 2011 unter der Überschrift „Sperrbezirk soll Straßen-Prostitution in Dortmund eindämmen“ ein Foto von Prostituierten aus einer Bodenperspektive aufgenommen wird, das Müll am Straßenrand liegend zeigt. Das Foto knüpft direkt an eine frühere Berichterstattung an, vom 28. Februar 2011, als Der Westen/WAZ zwei Korrespondenten nach Plowdiw geschickt hatte, um zu berichten, wie die Zustände dort sind, wo die Dortmunder Migranten möglicherweise herkommen. Auch hier zeigt das Foto vor allem Müll und Verwahrlosung und mitsamt dem Text wird vermittelt, dass dies nun alles auf uns zukäme.
Die Bildzeitung spitzt dann in gewohnter Manier Mitte März die Situation sprachlich noch etwas zu und formuliert das Weltuntergangsszenario: „Dortmund – Verwahrloste Häuser, Prostitution, Kriminalität: Die Lage in der Dortmunder Nordstadt wurde zuletzt immer dramatischer. Jetzt will die Stadt hart durchgreifen.“ Und das tut sie, sie erklärt das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk. Auffällig ist, dass hier eine Frau so nah und von vorne aufgenommen wurde, dass ihre Augen verpixelt werden mussten. Das dient ihrem Persönlichkeitsschutz, wirkt aber wiederum auch kriminalisierend, wie auch schwarze Balken und die Anwesenheit von Polizisten, wie in einem WAZ-Beitrag vom gleichen Tag. Sie werden wissen, wie solche Fotos zustande kommen, denn die Kollegen Fotografen müssen da nicht stunden- oder gar tagelang warten, um eine der nicht seltenen Polizeikontrollen abzulichten. Sie werden normalerweise informiert und sind auch fest in die Dramaturgie von Politik und Ordnungsbehörden eingeplant. Sie liefern dann die gewünschten Bilder.
Womit wir bei der Frage von Ziel und Zweck der feststellbaren Kriminalisierungsstrategien wären. Auf eine weitergehende Begründung weist nicht zuletzt ein Beitrag in Die Welt vom 25. August 2011 Jahres hin. Dort heißt es unter der Oberüberschrift „EU-Freizügigkeit“ und der Überschrift „Dortmund, der Straßenstrich und das Roma-Problem“ einleitend: „Die Stadt Dortmund hat den Straßenstrich komplett abgeschafft – offiziell aus Jugendschutzgründen. Eigentlich geht es aber um die Abschreckung bulgarischer Einwanderer.“ Kann es vielleicht sein, dass es oft gar nicht um die Prostituierten geht, sondern diese auch im hiesigen Mediendiskurs immer wieder zum Mittel zum Zweck wird? Nämlich dem Zweck, über dieses Thema eine Politik zu legitimieren, die Migration innerhalb der EU wieder einschränkt? Natürlich hat die unterschiedliche Handhabe in den einzelnen EU-Staaten im Umgang mit Prostitution das Phänomen zur Folge, dass viele verarmte (vor allem) Frauen nach Deutschland kommen. Aber anstatt den Sachverhalt auf EU-Ebene anzugehen und für gemeinsame Standards einzutreten, wird diese Problematik auf dem Rücken von vor allem Frauen ausgetragen, die durch das Prostitutionsgesetz von 2002 eigentlich Schutz erfahren sollten.
Wenn jedoch mit „Schutz“ argumentiert wird, ist allgemein Vorsicht geboten. Das trifft auf die gesamte Überwachungsgesetzgebung im sog. „Krieg gegen den Terror“ zu. Im vorliegenden Fall wird das Ziel deutlich, die Rechte der sich selbst „Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen“ Nennenden wieder einzuschränken. Da das Thema Sexarbeit von vielen Menschen abgelehnt wird, kann man zudem davon ausgehen, dass die geforderten Einschränkungen auch in der Breite akzeptiert werden. Und hier liegt eine Parallele zu anderen Themen vor, bei denen auch durch stigmatisierte Personengruppen und bei Themen, die für viele Menschen anschlussfähig sind, weitergehende „Schutzbestimmungen“, bis hin zu Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt werden sollen. Wir erinnern uns an die Kampagne gegen Kinderpornografie, die teilweise dazu missbraucht wurde, um Internetkontrollen und Zensurmaßnahmen einzuführen, die wesentlich weiter gereicht hätten, als das angegebene Ziel.
Gerade die Vermischung der Themen Sexarbeit und Menschenhandel, wie es beispielsweise Die Welt auf ihrer Website unter der Rubrik „Frauenhandel“ tut, ermöglicht, dass die Sexarbeit wieder kriminalisiert wird, während das eigentliche Ermittlungsziel Menschenhandel im Besonderen bzw. Migration im Allgemeinen ist. Das Gefühl, selbst nicht betroffen zu sein, mag viele dazu verleiten, die vorgeschlagenen Kontrollen und Einschränkungen von Freiheiten, ja bis hin zum Berufsverbot, gutzuheißen. Die Art der Darstellung schreckt ja auch davor ab, mit den Betroffenen selbst zu sprechen und sich ein eigenes Meinungsbild zu machen.
Wobei es im Zuge der aktuellen Debatte einige positive Beispiele für Pluralität im Mediendiskurs gibt, etwa wenn Johanna Weber, Undine de Rivière oder Kristina Marlen in Spiegel, Berliner Zeitung u.a. zu Wort kommen. Allerdings werden sie dann gerne als Ausnahmen markiert, die ja bekanntlich wiederum die Regel bestätigen – die Regel, die Alice Schwarzer schon ausgemacht haben will. Und dass es ihr gelungen ist, den Frame der nicht selbstbestimmten, unterdrückten Prostituierten vorzugeben, der man notfalls durch Zwang zu ihrem „Glück“ verhelfen müsse, sieht man an den Konstellationen in den Talkshows zum Thema. Das, was für die in der Prostitution Tätigen wichtige Fragestellungen sind, wie Gewerbeanmeldung und Gewerbeordnung, Freiberuflichkeit, Verbandsgründung oder eine Berufskammer, Aufenthaltsstatus für ausländische Aussteiger und vieles mehr, kommt dabei möglichst nicht zum Ausdruck. Auch nicht die Forderung von Prostituierten nach bundesweit verbindlichen Regeln, die ihr Recht auf Arbeit nicht in Frage stellen und der Willkür auf Länderebene entgegen wirken.
So gab Franziska Funke bei den 2. Frankfurter Prostitutionstagen 2013 Einblick in Ihre Einschätzung der Sachlage und meinte: „Entgegen der landläufigen Behauptung, dass eine Konzessionierung zu besseren oder sichereren Arbeitsbedingungen führt, geht es bei Meldepflicht, Anzeigepflicht, Dokumentationspflicht, Kontrollpflicht und Ausweispflicht sowie bei „Auskunft und Nachschau“ tatsächlich gegen das Recht von Sexarbeiterinnen auf freie und ungehinderte Berufsausübung.“ (Frankfurt 22.11.2013)
Mit den Feinheiten von Konzessionierungsverfahren und einem Prostitutionsstättengesetz sollten sich unsere Medien kritisch befassen, denn sie enthalten Elemente, die auch zum Ebnen des Weges zu einer Totalüberwachung geeignet sind – und möglicherweise nicht nur für Prostituierte.
Wie bei anderen emotional sehr aufgeladenen Themen auch, reicht die Phantasie kaum aus, um sich auszumalen, wie sehr das alle betreffen könnte, was derzeit im Zusammenhang mit Prostitution und Migration diskutiert wird. Etwa die Frage von Reisebestimmungen, aber auch die der anlassunabhängigen Betretungsbefugnis von Privatwohnungen, wenn ein Verdacht auf Betreiben einer Prostitutionsstätte besteht – was ein unliebsamer Nachbar natürlich auch einfach mal behaupten kann. Die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung kann jeden treffen. Andere Einschränkungen auch, aber dazu müsste man sich auf die Perspektive von Betroffenen einlassen, was angesichts der jetzt erreichten Polarisierung schwer zu erreichen sein wird. Wenn Medien im Sinne einer Vierten Gewalt handeln würden, müssten sie nicht nur Missstände anprangern, sondern jeweils auch analysieren, in welcher Machtkonstellation sie sich dabei befinden. Diskriminierte Gruppen sind gegen Übermacht zu stärken und das kann man tun, indem man ihre Belange sichtbar werden lässt. Die Fortführung der Debatte, eine kritische Auseinandersetzung mit den Positionen und eine aufgeklärte Meinungsbildung kann erst dann stattfinden, wenn sich die verschiedenen Interessengruppen auf Augenhöhe gegenüber stehen. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, stünde unseren Medien gut zu Gesicht.